Dieser Audiobeitrag wird von der Universität Erlangen-Nürnberg präsentiert.
Inhaltlich in dieser Vorlesung stehen wir beim Thema soziale Grundsicherung bei der ersten Institution des Sozialstaates, die wir hier in der Vorlesung behandeln.
Sie haben einen relativ kurzen Einstieg letzte Woche schon gehört. Die soziale Grundsicherung in Deutschland besteht wesentlich aus zwei Komponenten.
Aus der Grundsicherung für Arbeitssuchende, das ist das, was man üblicherweise unter den Begrifflichkeiten Arbeitslosengeld II oder Hartz IV kennt,
das aber tatsächlich der ganze Komplex Grundsicherung für Arbeitssuchende ist, und der zweiten großen Komponente der Sozialhilfe.
Beides sind bedarfsdeckende Sozialleistungen, die sich an der Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums orientieren, so der Höhe nach bemessen sind,
sodass das Ziel der Darstellung ist, eine in geringem Umfang aber vorhandene Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen,
also nicht nur physisches Überleben sicherzustellen, sondern auch Teilhabe an der Gesellschaft in eingeschränktem Umfang,
in der Höhe, die die Regelsätze auch entsprechend gewährleisten, die dafür aber Komponenten vorsehen.
Zweites Merkmal, das Sozialhilfe wie Grundsicherung für Arbeitssuchende in sich tragen, ist, dass sie nachrangig zu allen anderen Versorgungskomponenten sind.
Um Grundsicherung für Arbeitslosenhilfe oder auch Sozialhilfe zu beziehen, müssen sie nicht in der Lage sein,
aus eigenem Einkommen, aus Einkommen verwandter Personen, die unterhaltspflichtig sind, aus anderen Sozialleistungen oder auch anderen Quellen ihr Einkommen zu decken.
Nur dann können sie die entsprechenden Leistungen der Grundsicherung beziehen.
Die Grundsicherung für Arbeitslosensuchende und die Sozialhilfe trennen sich in der Frage der Erwerbsfähigkeit.
Erwerbsfähige Personen beziehen Grundsicherung für Arbeitssuchende.
Nichterwerbsfähige Personen befinden sich in der Sozialhilfe, wobei relevant ist, ob eine Person des jeweiligen Haushalts bzw. der sogenannten Bedarfsgemeinschaft,
wie das sozialrechtlich heißt, das sind aber im Regelfall Haushalte.
Wenn ob innerhalb der Bedarfsgemeinschaft eine Person lebt, die erwerbsfähig ist, wenn das der Fall ist, dann befindet sich die komplette Bedarfsgemeinschaft
in Bezug des Arbeitslosengeldes II. Ist das nicht der Fall, dann befindet sich die komplette Bedarfsgemeinschaft entsprechend in Bezug von Sozialhilfe.
Das ist der Trennungsschlüssel, um den eine Rolle spielt, die Frage der Erwerbsfähigkeit.
Sie haben auch schon letzte Woche gehört, deswegen auch nochmal kurz wiederholend, die Höhe der Regelsätze des Arbeitslosengeldes II.
Und damit übrigens auch der Sozialhilfe, also der Standard Sozialhilfe, es gibt bei der Sozialhilfe eine ganze Reihe von Komponenten.
Der regelmäßigen Sozialhilfe, der sogenannte Hilfe zum Lebensunterhalt.
Die Höhe dieser Regelsätze ermittelt sich aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe.
Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe wird vom Statistischen Bundesamt regelmäßig erhoben, untersucht,
das Einkommen und die Ausgaben von Haushalten repräsentativ ausgewählt.
Aus den untersten 15 bis 20 Prozent der Haushalte, die sich nicht im Sozialleistungsbezug befinden,
werden für die Ermittlung der Regelleistung ausgewertet, deren Verbrauchsverhalten.
Und aus diesem Verbrauchsverhalten errechnet sich der Regelsatz dann durch Hinzurechnungen an sehr wenigen Stellen,
insbesondere aber durch Nicht-Gerücksichtigung bestimmter Ausgabenkomponenten, ergibt sich dann ein Regelsatz.
Das ist zuletzt gemacht worden auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2007,
die dann später, das dauert ein bisschen, bis die ausgewertet und dann nochmal diese Sonderauswertung auch vorhanden ist.
Auf der Basis ist der Regelsatz zuletzt ermittelt worden.
Zwischen den einzelnen Erhebungen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, die alle fünf Jahre erhoben wird,
wird der Regelsatz fortgeschrieben, indexiert, zum Teil an der Protolohnentwicklung, zum kleineren Teil an der Lohnentwicklung,
zum größeren Teil an der Entwicklung der relevanten, nach der EVS relevanten Güter der und deren Inflationsrate,
die insofern auch eine Sonderauswertung ist.
Das wird nicht einfach mit dem allgemeinen Verbraucherpreisindex fortgeschrieben, der Regelsatz in der Komponente,
sondern in einer spezifischen Sonderauswertung der Inflation, die die Güter berücksichtigt,
die in dem Warenkorb auch tatsächlich enthalten sind, wo man also davon ausgeht, dass das die Güter sind,
für die die Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II, wie die Niedrigeinkommen,
die hier berücksichtigt worden sind, bei der Regelsatzberechnung ihr Geld ausgeben.
Gut, daraus ergeben sich die Regelsätze, die Sie schon mal gesehen haben,
391 Euro für einen alleinstehenden Bezieher von Arbeitslosengeld II.
Gut, Sie haben auch schon gehört, der Regelsatz ist in der Regel nachrangig,
das heißt vorrangig und das formuliert das Gesetz auch ausdrücklich als Auftrag,
dass Personen, die sich im Bezug von Arbeitslosengeld II, also Kunstsicherung für Arbeitssuchende befinden,
den Auftrag haben, alles zu tun, um den Leistungsbezug zu beenden,
das ihnen auch ermöglicht werden soll auf der anderen Seite durch die Betreuung,
die Arbeitsvermittlung, durch Qualifizierungsangebote, durch Arbeitsfördermaßnahmen,
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
01:23:49 Min
Aufnahmedatum
2014-06-03
Hochgeladen am
2014-06-04 10:17:49
Sprache
de-DE